Altersvorsorge
Der Altersaufbau unserer Gesellschaft hat sich drastisch verändert. Es werden zu wenige Kinder geboren, die Leute werden immer älter und beziehen länger Rente. Die Folge ist eine starke Veränderung der Altersvorsorge. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung für die zukünftigen Rentner nicht mehr ausreichend ist und neue Formen der Altersvorsorge entwickelt werden müssen.
Die 3 Säulen der Altersvorsorge
Zur ersten Säule gehören die traditionellen Versorgungsleistungen, wie gesetzliche Rente, Altersvorsorge der Beamten und die verschiedenen berufsständischen Versorgungen.
Eine weitere zweite Säule ist die zusätzliche Vorsorge im öffentlichen Dienst und die betriebliche Altersvorsorge. Hier können Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerbegünstigt einen Rentenfond aufbauen. Die freiwillige Beteiligung des Arbeitgebers fördert die Bildung von Stammbelegschaften. Auch beim Wechsel bleibt dem Arbeitnehmer nach einer bestimmten Anwartschaftszeit das Rentenkonto erhalten. Auch bei Insolvenz oder Konkurs wird dieses Geld nicht angegriffen.
Zur dritten Säule der Altersvorsorge gehört die freiwillige private Einzahlung in eine oder verschiedene Rentenmodelle. Der Staat bietet hier mit der Riester und der Rürup Rente staatlich geförderte Modelle an. Für beide Rentenmodelle sind, um die Förderung zu erhalten, zertifizierte Verträge notwendig. Mit einem Riester Vertrag gibt es je nach Höhe der Einzahlungen Geld vom Staat. Vom Bruttogehalt müssen mindestens 4% eingezahlt werden, dann gibt es die Förderung. Sie beträgt für den Versicherungsnehmer bis zu 154 €; bei Ehepaaren bis zu 308 €. Pro Kind gibt es, für vor 2008 geborene bis zu 185 € und für die ab 2008 geborenen bis zu 300 €. Riester ist gut geeignet für Familien mit Kindern und Normalverdiener.
Die Rürup Rente wurde in erster Linie als Basisvorsorge für Gewerbetreibende und Selbstständige entwickelt. Hier sind die Einzahlungen steuerlich absetzbar. Bis 2025 erhöht sich die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung kontinuierlich und ab 2025 sind alle Einzahlungen in einen Rürup Vertrag absetzbar.
Auch die klassische Lebensversicherung ist für eine Altersvorsorge gut geeignet, wobei sie bei neuen Verträgen nur noch steuerlich begünstigt ist. Bei Harz IV gilt die Lebensversicherung, wie auch andere Sparguthaben als Vermögen. Die Rürup- und Riester-Rente dagegen werden nicht angerechnet. Die Vertragslaufzeit kann bei allen Zusatzversorgungen so vereinbart werden, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zum Renteneintritt. Der rechtzeitige Beginn einer zusätzlichen Altersvorsorge hat den Vorteil, dass bei jungen Leuten die Beiträge durch das Eintrittsalter geringer sind.